Muttizettel Erziehungsbeauftragung
Jugendschutz
Infos für nicht volljährige Konzert- und Party-Besucher ab 16 Jahren und deren Erziehungsberechtigte:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht die Möglichkeit seitens der Eltern einen Erziehungsbeauftragten für das Kind ausdrücklich zu benennen.
In Begleitung dieses Erziehungsbeauftragten können jugendliche Personen zwischen 16 und 18 Jahren an den Veranstaltungen der Stadthalle Rheine auch nach 24 Uhr teilnehmen.
Beim Erteilen des Erziehungsauftrages durch eine sorgeberechtigte Person (meistens ein Elternteil) muß gewährleistet sein:
- Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein
- Die Person muss reif genug sein, dem Jugendlichen in der Situation verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung bieten zu können
- Beim abendlichen „Stadthalle Rheine"-Besuch muss die Heimfahrt des Jugendlichen gewährleistet sein
- Es muss sichergestellt sein, dass die erziehungsbeauftragte Person während der Begleitung des Jugendlichen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht
Die Eltern tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn ein Erziehungsbeauftragter benannt wird.